Einfuhrzollanmeldungen
Einfuhrzollanmeldungen oder sogenannte Importverzollungen sind für alle Waren aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) erforderlich und es erfolgt dadurch eine zoll- und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr der EU.
Dies gilt auch für alle Warenlieferungen aus Drittländern aber auch aus der EU in die Schweiz.
Diese Zollanmeldungen erfolgen durch NIETEN-Zollservice mittels elektronischer Zollsysteme und können daher durch NIETEN - Zollservice ortsunabhängig an jedem Zollamt des jeweiligen Verzollungslandes erfolgen:
• In Deutschland mit IT-Zollsystem ATLAS
• In Schweiz mit IT Zollsystem edec
• In Österreich mit IT-Zollsystem e-zoll
Die Einhaltung aller steuer- und zollrechtlichen Bestimmungen, der einfuhrrechtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen, des Zollpräferenz- und Ursprungsrechts sowie der korrekten Zolltarifauswahl und Zollwertberechnung setzt ein umfangreiches Fachwissen voraus um überhöhte Zollkosten zu vermeiden und gesetzeskonforme Einfuhrzollanmeldungen durchzuführen.
Auch die Auswahl des richtigen Zollverfahrens, sei es die reguläre Importverzollung, die abgabenfreie Rückwarenabfertigung , die sogenannte EU-Einfuhrzollanmeldung ohne Steuererhebung, das Einzel- oder Sammelzollverfahren unterliegt unterschiedlichen Voraussetzungen und die Umsetzung erfordert umfangreiche Fachkenntnisse.
In NIETEN-Zollservice haben Sie für alle Zollverfahren und Servicewünsche einen kompetenten und erfahrenen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung an Ihrer Seite, dem Sie vertrauen können.
“Wer eine Sache am besten kann, sollte das eine tun, was er kann.“ Henry Ford