T1-/T2-Zollversandscheine (NCTS)
Der Versand von noch unverzollten Gütern aus Drittländern und Waren die der Zollüberwachung unterworfen sind, erfolgen in der Regel im T1-/T2-Zollversandverfahren an die jeweils für die Endzollabfertigung vorgesehenen Bestimmungszollämter in Europa. Die Erstellung dieser Zollversandscheine erfolgt im internationalen, elektronischen NCTS-System.
Im nationalen Zollversand in der Schweiz wird hier noch der sogenannte Geleitschein verwendet.
Alternativ kann für den Zollversand auch ein Carnet-TIR genutzt werden.
Der Austeller des Zollversandscheines bürgt hierbei durch seine hinterlegte Sicherheit für die auf der Ware lastenden Zoll-und Steuerabgaben und ist für die ordnungsgemäße, fristgerechte Erledigung beim Bestimmungszollamt haftend.
Aus diesem Grund können die Zolldokumente nicht leichtfertig erstellt werden und fordern einen zuverlässigen und verantwortungsvollen Zolldienstleister, der in vertrauensvoller Abstimmung mit seinen Auftraggebern diese Versandscheine ausfertigt und bereitstellt.
Für unsere Kunden übernehmen wir gerne die Verantwortung und erstellen die für die schnelle und reibungslose Weiterbeförderung Ihrer Güter nötigen T1/T2-Versandscheine bzw. Geleitscheine.
Ebenso ist NIETEN ein enger Partner des türkischen Speditionsverbandes TOBBUND und erstellt für die Mitgliedsfirmen und Vertragskunden über dessen eigene Zollbürgschaft die T1/T2-Zollversandscheine (NCTS) in die Türkei.