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Service

NIETEN Service

Einfuhr

Die Einfuhrverzollung nach Deutschland oder Österreich ist die Anmeldung von Waren aus einem Nicht-EU-Land zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb der EU. Hier fallen immer Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll an.

Ausfuhr

Die Ausfuhrerklärung aus Deutschland oder Österreich ist die Anmeldung von Waren, die dauerhaft aus dem EU-Zollgebiet ausgeführt werden, um zollrechtlich korrekt exportiert zu werden.

T1

Das T1-Verfahren ermöglicht den zollfreien Transport von Nicht-Unionswaren innerhalb der EU oder durch die EU bis zur endgültigen Verzollung.

T2

Das T2-Verfahren erlaubt den Transit von Unionswaren durch Nicht-EU-Staaten, ohne dass Zölle oder Abgaben fällig werden. Dies ist z.B. notwendig, wenn sie Waren von Deutschland nach Italien durch die Schweiz hindurch transportieren wollen.

CBAM

CBAM ist ein neues EU-Meldeverfahren, das den CO₂-Ausstoß bestimmter importierter Waren aus Drittstaaten erfasst. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Anmeldung der Emissionen – damit Sie Ihre CBAM-Pflichten fristgerecht und vollständig erfüllen.

Neutralisation

Bei der Neutralisierung behalten wir die ursprünglichen Anlieferdokumente ein und erstellen für unsere Kunden (z.B. einen Zwischenhändler) neue Lieferdokumente, sodass der ursprüngliche Absender gegenüber dem Endempfänger anonym bleibt.

Dokumentenhandling

Beim Dokumentenhandling stellen wir als Zollagentur sicher, dass alle zollrelevanten Unterlagen korrekt an den LKW-Fahrer übergeben werden – die Zollanmeldung selbst erfolgt dabei nicht über uns. Ideal für Speditionen und Importeure, die die Zollanmeldung selbst abwickeln, aber eine sichere und pünktliche Dokumentenübergabe benötigen.

Intrastat

Intrastat ist die Pflichtmeldung über den Warenverkehr innerhalb der EU – also wenn Unternehmen Waren von einem EU-Land ins andere versenden oder empfangen. Besonders wichtig für kleinere Firmen, die das noch nicht automatisiert an das Statistische Bundesamt melden.

Freipass

Der Freipass (heute oft als ZAVV – „Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung“) ist ein nationales Zolldokument, das die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Waren in die Schweiz ermöglicht, sofern diese innerhalb einer Frist unverändert wieder ausgeführt werden. Dadurch fallen keine Mehrwertsteuer oder Zölle an.

Einfuhr CH

Die Einfuhrverzollung in die Schweiz ist die zollrechtliche Anmeldung von Waren, die aus einem Drittland ins Schweizer Zollgebiet eingeführt werden. Hier fällt immer Mehrwertsteuer an. Die Industriezölle hat die Schweiz seit 2024 gestrichen – somit fällt für die meisten Waren, die in der Schweiz verbleiben, kein Zoll mehr an.

nationaler Transit CH

Der nationale Transit ist ein Zollverfahren, bei dem Waren unter amtlicher Überwachung innerhalb der Schweiz transportiert werden, ohne dass bei Abgang oder Ankunft sofort Zollabgaben fällig werden. Ähnlich wie ein T1, nur national.

Das sagen unsere Kunden

Maximilian Mustermann

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